Rechtliche Situation

Schweizer Strafgesetzbuch (StGB)

Aufträge von nicht staatlichen Stellen können nur nach vorgängiger Absprache mit der Leitung FCT angenommen werden.

 

Falls die Untersuchungsumstände oder die Analyse des Untersuchungsgutes den Verdacht auf eine deliktische Handlung gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch (StGB) aufkommen lässt, kann der Forensisch-Naturwissenschaftliche Dienst die zur Einleitung eines Strafverfahrens notwendigen Schritte veranlassen.

 

In der Regel werden keine Aufträge entgegengenommen, die einen straftechtlichen Bezug haben.