Fragen und Antworten

Tipps zur Bewerbung!

Sie erhalten von uns ein spezielles Bewerbungsformular, damit wir alle notwendigen Informationen verarbeiten können. Sie brauchen daher kein aufwändiges Bewerbungsdossier einzureichen. Es ist aber wichtig, dass Sie sämtliche Felder ausfüllen. Beispiele sind zu beachten. Wohnorte, Ausbildungen und Arbeiststellen müssen lückenlos ausgefüllt sein. Sie können gerne Zusatzblätter beilegen, wenn die Vorlage zu wenig Platz bietet. Wir müssen wegen unvollständigen Angaben oder fehlenden Unterlagen häufig Bewerbungen zurückweisen. Es hilft uns natürlich, wenn Sie die Unterlagen (keine Originale, Kopien reichen) sortiert beilegen.

Wie oft kann ich mich bewerben?

Sie erhalten eine zweite Chance. Wenn Sie zum Beispiel beim Sporttest die Limiten nicht erreichten oder beim Assessment trotz gutem Resultat überzählig waren, können Sie sich erneut bewerben.

Wir gehen aber davon aus, dass Sie sich über die Voraussetzungen ins Bild gesetzt haben. Deshalb weisen wir die Bewerbungen beim dritten Versuch zurück. Ebenso behalten wir uns vor, bei knappen Assessmentresultaten bereits die zweite Bewerbung zurückzuweisen.

Wie lange dauert das Auswahlverfahren?

Eine Bewerbung ist jederzeit möglich. Im August/September finden in allen Regionen und in der Stadt St. Gallen Informationsabende statt. Wir erwarten eine Teilnahme. Ende September ist jeweils Anmeldeschluss für den Schulbeginn im Oktober des Folgejahres.

 

Das Bewerbungsdossier wird geprüft. Das erfüllen sämtlicher Voraussetzungen berechtigt zur Teilnahme am zweistündigen Sporttest.  Die besten rund 70 Personen mit mindestens der Note 4 und ohne Nuller in einer Disziplin kommen in die engere Auswahl. Anschliessend folgt ein Informationsgespräch auf einer Polizeistation und ein tägiges Gruppenassessment. Das Einzelgespräch mit der Geschäftsleitung ist im Gruppenassessment integriert. Etwa im Februar erfolgt die Zusage der Wahlbehörde des Kantons St. Gallen (Sicherheits und Justizdepartement). Eventuell ist noch ein Besuch beim Vertrauensarzt notwendig. So bleibt genügend Zeit die bisherige Anstellung per Ende September zu kündigen.

Was kostet die Polizeischule?

Die Kantonspolizei St. Gallen stellt ihre künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor der Ausbildung ein. Für die durch die Ausbildung entstehenden Kosten kommt der Arbeitgeber auf. Aktuell werden die PolizeischülerInnen während der Polizeischule mit ca. CHF 4'900.-- (brutto/Monat) entlöhnt.

 

Es besteht beim vorzeitigen Verlassen der Kantonspolizei eine Rückzahlungspflicht der Ausbildungs- und Lohnkosten während 4 Jahren nach Beginn der Polizeischule.

Computerkenntnisse?

Wir stellen immer noch einen erheblichen Unterschied bei den ICT-Kompetenzen (Information- and Communication-Technology) fest. In der heutigen technisierten Welt ist es notwendig, dass die Polizistinnen und Polizisten gegenüber neuen Technologien interessiert sind und ein gewisses Grundlagenwissen mitbringen. Bei vielen Delikten werden elektronische Hilfsmittel verwendet und müssen ausgewertet werden. Im Weiteren setzen wir voraus, dass bei Schulbeginn das Tastaturschreiben (10-Finger-Blind-Methode) angewendet werden kann.

Ich schwimme schlecht!

Seit 2010 wird durch die Polizeischule keine Ausbildung im Rettungsschwimmen mehr durchgeführt. Die Polizeischülerinnen und -schüler sind aber verpflichtet bis Ende der Polizeischule den Nachweis zu erbringen, das SLRG Brevet zumindest Stufe "Basic" erfolgreich absolviert zu haben. Dazu können sie Kurse bei den entsprechenden Wassersport-Sektionen belegen. Wir empfehlen diese Ausbildung bereits vor der Polizeischule absolviert zu haben. Zu beachten ist, dass ungeübte Schwimmerinnen und Schwimmer Schwierigkeiten haben, die entsprechenden Limiten zu erreichen. Nicht bestandene Prüfungen haben eine Lohneinbusse zur Folge.

Ich möchte gerne Polizeihundeführerin werden?

Polizeihundeführer sind wie auch weitere Spezialgruppen (Taucher, Grenadiere etc.) im Milizsystem tätig. Dies bedeutet, dass man nebst dem normalen Uniformdienst im Nebenamt Hundeführerin oder Hundeführer sein kann. Die Arbeit mit Schutzhunden ist nebst dem normalen Dienst sehr aufwändig und wird vom Arbeitgeber unterstützt. Man muss sich vorher unbedingt mit den Verantwortlichen im Hundewesen besprechen, um falsche Erwartungen auszuräumen.

Ich bin 40 Jahre alt und möchte gerne als Kriminalpolizist arbeiten?

Grundsätzlich muss jeder Polizist oder jede Polizistin eine Polizeischule absolvieren. Die Spezialisierung z.B. in die Kriminalpolizei ist erst nach langjähriger Erfahrung in der Grundversorgung möglich.

 

Im Auswahlverfahren ist kein Idealalter erwähnt. Eine 40-jährige Person kann sich wohl bewerben, muss sich aber mit allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern denselben Kriterien unterwerfen.

Die Rekrutenschule überschneidet den Beginn der Polizeischule

Solange die Rekrutenschule nicht formell abgeschlossen ist (genügend Diensttage), kann keine Dienstbefreiung erfolgen. Beim Besuch der Sommer-Rekrutenschule fällt der Beginn der Polizeischule mitten in die militärische Ausbildung. Sie würden in diesem Fall ersatzpflichtig bleiben. Wir empfehlen deshalb den Besuch der Frühjahrs-Rekrutenschule oder das Auswahlverfahren für die kommende Polizeischule.

Habe ich Vorteile für den Polizeiberuf, wenn ich eine militärische Karriere (Unteroffizier /in, oder Offizier /in) absolviere?

Bei gleichwertigen Bewerberinnen und Bewerbern kann eine militärische Kaderausbildung einen Vorteil bedeuten. Alle Polizistinnen oder Polizisten werden dienstbefreit.

Ich bin wegen einer gesundheitlichen Störung nicht militärdiensttauglich. Kann ich trotzdem Polizist werden?

Jawohl. Die Militärdiensttauglichkeit und eine absolvierte Rekrutenschule sind aufgrund der reduzierten Armeebestände nicht mehr zwingende Voraussetzungen. Die Bewerber müssen sich unter Umständen einer vertrauensärztlichen Untersuchung unterziehen. Daraus können Vorbehalte für die Rentenversicherung ausgesprochen werden. Es werden erhöhte Anforderungen an die Gesundheit von Polizeischülerinnen und -schüler gestellt (siehe auch Brillenträger).

Gibt es eine Mindestgrösse?

Jawohl. Für Männer gelten 172 cm und Frauen 165 cm. Am Sporttest messen wir die Grösse und behalten uns vor, kleinere Bewerberinnen und Bewerber abzuweisen. Es geht darum, die Erwartungen der Bevölkerung an die Statur der Polizistinnen und Polizisten und den Wunsch kleinwüchsiger Personen als Polizistin und Polizist aufzutreten, in Einklang zu halten.

Ich bin Brillenträger. Kann ich mich bewerben?

Ja. Wir wenden folgende Voraussetzungen für die Sehschärfe an:

Sehschärfe unkorrigiert; an beiden Augen mind. 0.2 sc

korrigiert; beidseitig min. 0.8 cc , oder ein Auge 1.0 cc, das andere min. 0.6 cc.

 

Keine Einschränkung des Gesichtsfeldes. In der Praxis ungestörte Farbwahrnehmungsfähigkeit.

 

Brillen- und Kontaktlinsenträger haben ein augenärztliches Zeugnis nicht älter als ein Jahr beizubringen, aus dem für beide Augen die korrigierte und unkorrigierte Sehschärfe, sowie die Stärke der Brillengläser bzw. Kontaktlinsen ersichtlich sind. Ebenso ist eine in der Praxis genügende Farbwahrnehmungsfähigkeit nachzuweisen.

Vorbereitung für die Prüfung!

Es wird immer wieder gefragt, wie man sich für die Prüfung vorbereiten kann. Es gibt keine eigentliche schriftliche Eignungsprüfung mehr.

 

Beim Sporttest handelt es sich um eine Überprüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit. Es empfiehlt sich nicht, die Tests zu trainieren. Wöchentliches Training im Bereich Ausdauer und Kraft, das alle Muskelgruppen beinhaltet, ist ideal. Für Anfänger sind mehrere Monate Training nötig, um eine reelle Chance zu haben. Es geht nicht darum "nur" eine genügende Leistung zu erreichen, sondern sich mit sämtlichen Bewerbern, die zum Teil sehr sportlich sind, zu messen.

 

Während des Gruppenassessments finden umfassende kognitive Tests statt. Wir fordern sehr gute Leistungen im sprachlichen Bereich. Ebenso soll die Verbundenheit zum Kanton St.Gallen zum Tragen kommen, indem entsprechende Fragen beantwortet werden müssen. Die Polizei ist ein Machtinstrument des Staates. Kenntnisse in Staatskunde werden vorausgesetzt.

Polizeischule Ostschweiz in Amriswil!

Die Polizeischule Ostschweiz in Amriswil TG besteht seit Oktober 2006. Dies bedeutet, dass Bewerberinnen und Bewerber der Polizeikorps aus den Kantonen Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen, Graubünden, Appenzell A.Rh. und I.Rh., den Städten St. Gallen und Chur sowie dem Fürstentum Liechtenstein gemeinsam die Polizeischule Ostschweiz absolvieren.

Wie gefährlich ist der Beruf Polizist/Polizistin

Als Polizist oder Polizistin zu arbeiten ist statistisch gesehen nicht gefährlicher als andere Berufe. Die Möglichkeit in eine gewalttätige Situation zu kommen besteht aber zu jedem Zeitpunkt. Die Wahrscheinlichkeit im Extremfall auch einmal von der Schusswaffe Gebrauch machen zu müssen ist wohl sehr tief, doch müssen solche Fragestellungen vor dem Berufswechsel geklärt und allfällige Bedenken ausgeräumt sein.

Es kann auch vorkommen, dass man während einem Einsatz "einstecken" muss. Dann gilt es weiter zu funktionieren und den Auftrag zu erfüllen. Dies benötigt eine gesunde Portion Härte mit sich selbst. Das gilt für Frauen ebenso wie für die Männer.

Kein Erstabschluss!

Grundsätzlich ist eine Berufslehre mit eidg. Fähigkeitszeugnis oder ein anerkannter Mittelschulabschluss (z.B. eidg. Matura) Voraussetzung für die Polizeischule. Diesen Nachweis benötigen wir für die Anmeldung zur eidg. Berufsprüfung nach der Polizeischule. Erfüllen Sie diese Grundvoraussetzung nicht, muss eine Gleichwertigkeit nach dem Berufsbildungsgesetz vorliegen. Nehmen Sie in einem solchen Fall vor der Bewerbung Kontakt mit uns auf.

 

Welchen Erstabschluss Sie erlernt haben spielt keine Rolle. Der Beruf des Polizisten profitiert von einem breiten Wissen aller vorher abgeschlossenen Berufsfelder.

Polizist/in werden?

 

Zur Kantonspolizei

St. Gallen übertreten?